Technische Eigenschaften des Erkennungssystems für Kraftfahrzeugkennzeichen
Höchstzulässige Verkehrsflussgeschwindigkeit für die Erkennung |
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Wahrscheinlichkeit der Erkennung von Kennzeichen im realen Verkehrsfluss | |
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Zu Fahndungszwecken mit einer Fehlerwahrscheinlichkeit von höchstens 4% |
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Zur automatisierten Erfassung mit einer Fehlerwahrscheinlichkeit von höchstens 0,5% (für die automatische Abfassung von Mitteilungen zu Zuwiderhandlungen anhand des tatsächlichen Verkehrsflusses oder anhand von Fotomaterialien aus anderen Systemen) | Mindestens 75% |
Zur optischen Unterscheidung auf eine Entfernung von 40 m (d.h. bei sauberen Kennzeichen, die die Anforderungen der Wiener Konvention über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 erfüllen) |
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Möglichkeit der Erkennung verschmutzter Kennzeichen | |
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Bei gleichmäßiger Verschmutzung | Kleinster zulässiger Bildkontrast des Nummernschilds – 10% (Kontrastdeutlichkeit der Zeichen im Verhältnis zum Hintergrund – 25 Einheiten bei einer 256-Punkte-Skala) |
Bei ungleichmäßiger Verschmutzung | Höchstzulässige Verschmutzung – 12% (Verhältnis der Verschmutzungsfläche zur Kennzeichenfläche) |
Anzahl der zu erkennenden Kennzeichentypen | Mehr als 300 Typen, darunter:
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Unterstützt werden die Haupttypen von einzeiligen und zweizeiligen Kennzeichen vieler europäischer, asiatischer sowie süd- und nordamerikanischer Länder (sowohl normale Kennzeichen wie auch Spezialkennzeichen für Diplomaten, den Transitverkehr, das Militär, die Polizei usw.), die lateinische und kyrillische Schriftzeichen sowie Sonderzeichen der jeweiligen landesspezifischen Alphabete verwenden. Die konkrete Auswahl der zu berücksichtigenden Fahrzeugkennzeichen wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. | |
Unterstützte Bildeingabemethoden für die Erkennung |
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Certified method for calculating vehicle speed |
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Eigenschaften der verwendeten Standard-Bildsignalquellen | |
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Breite der Kontrollzone einer CCTV-Kamera | 3 m bei frontaler Anordnung der Videokamera 3,2 – 3,7 m bei seitlicher Abweichung der Videokamera vom Bewegungsvektor bis zu 10-20° |
Breite der Kontrollzone einer digitalen Videokamera mit einer Auflösung von 1 MP | 6,5 m bei frontaler Anordnung der Videokamera |
Breite der Kontrollzone einer digitalen Videokamera mit einer Auflösung von 3 MP | 11 m bei frontaler Anordnung der Videokamera |
Maximale Kameraneigung ohne Verlust der Erkennungsqualität |
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Höchstzulässige Seitenneigung eines Nummernschilds im Verhältnis zur Straßenoberfläche | 10º in jeder Richtung |
Zulässig ist die Einstellung eines erweiterten Neigungsbereichs des Kennzeichens in einem beliebigen festen Winkel bis zu 180º. | |
Beleuchtung in der Kontrollzone |
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Während der dunklen Tageszeit werden 50 Lux durch die Standardvorrichtungen zur Straßenbeleuchtung gewährleistet in voller Übereinstimmung mit den bautechnischen Richtlinien. | |
Maximale elektronische Verschlussgeschwindigkeit der verwendeten Kameras |
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Bei einer Kameraneigung von mehr als 15° in der Vertikalen und mehr als 10° in der Horizontalen sowie beim Einsatz aus einem fahrenden Auto empfiehlt sich eine Reduzierung der Verschlussgeschwindigkeit. |